06.02.2012

Finanzierung

Der Wunsch nach einer Fettabsaugung besteht bei viel mehr Frauen, als man denken würde. Letztendlich unterzieht sich aber nur ein sehr kleiner Teil dieser Frauen einer solchen Operation. Der Grund liegt oftmals darin, dass sich viele denken, sie würden ihre Fettpölsterchen auch durch Sport und eine gesunde Ernährung bekämpfen können. Anderen wiederum – und das ist vermutlich der Großteil – ist schlicht und einfach der Preis dafür zu hoch. In Deutschland zahlt man für eine Fettabsaugung zwischen 1.500 und 5.000 Euro – je nachdem, wie viel Fett dabei abgesaugt werden soll. Das ist eine Menge Geld, die nicht jeder willige potenzielle Patient aufbringen kann.
Spezialisierte Unternehmen schaffen diesem Problem jetzt Abhilfe, in dem sie in Kooperation mit vielen Kliniken spezielle Finanzierungsprojekte anbieten. Die Patienten erhalten mit Hilfe des sogenannten Schönheitskredits die Möglichkeit, die Kosten für die Fettabsaugung bequem abzuzahlen. Dazu sollte man sich erst einmal an die Kliniken wenden, um nachzufragen, ob eine Zusammenarbeit mit einem solchen Finanzierungsunternehmen besteht. Teilweise akzeptieren die Kliniken nur ein bestimmtes Unternehmen, mit dem sie bereits gute Erfahrungen gemacht haben und empfehlen dieses dann dem interessierten Patienten. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sich der Patient selber auf die Suche nach einem passenden Kreditgeber begeben.

 

Im nächsten Schritt muss der Patient ein Antragsformular ausfüllen, welches mit der Höhe der Kreditsumme, der Länge der Laufzeit und der monatlich zu zahlenden Raten versehen werden muss. Anschließend überprüft das jeweilige Kreditinstitut die Angaben des Patienten. Auch eine Überprüfung der Bonität wird seitens des Finanzierungsunternehmens durchgeführt. In vielen Fällen wird schon am nächsten Tag eine Auskunft über die Ablehnung oder die Annahme des Kreditverhältnisses erteilt. Wird dem Patienten der Kredit gewährt, wird ihm ein schriftlicher Vertrag zugeschickt, der unterzeichnet an das Kreditunternehmen zurück gesendet werden muss. Dem Patienten wird nach dieser verbindlichen Kreditzusage ein vierzehntägiges „Rückgaberecht“ zugesprochen.
Ist die Behandlung der Fettabsaugung beendet, wird der Klinik vom Finanzierungsunternehmen die gesamte Summe überwiesen und der Patient zahlt die vereinbarten Raten in der festgesetzten Laufzeit an das Unternehmen zurück. Durch diese neue Finanzierungsmethode bekommt jede Frau die Chance, sich einer Fettabsaugung zu unterziehen. Dazu muss sie einzig die Bedingungen erfüllen, dass sie volljährig ist, ein eigenes Einkommen besitzt, beziehungsweise einen entsprechenden Bürgen vorweist.